Dienstunfähigkeitsversicherung – Hilfe für den Ernstfall

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Damit Ihre Existenz gesichert ist.

Die Gesundheit ist das höchste Gut. Auf der Gesundheit basiert auch Ihre Arbeitskraft, die Voraussetzung für die Sicherung Ihrer Existenz sowie die Ihrer Familie ist. Doch schnell und unerwartet ist es geschehen: Ein falscher Schritt auf der Leiter, ein unbedachter Griff bei Arbeiten an der Werkbank. Ein Unfall oder eine längere Krankheit können schnell zu einer Dienstunfähigkeit führen und zur Existenzbedrohung werden.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der freien Wirtschaft auch noch so sinnvoll, oder eben auch nicht, (hier scheiden sich die Wege der Philosophen) wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei einem Beamten definitiv die falsche Wahl.

Bei Beamten sprechen wir über eine Dienstunfähigkeitsversicherung, welche nicht nur für junge Beamte sinnvoll sein kann. Denn als Beamter werden Sie offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt.

Voraussetzung sind allerdings fünf Jahre Dienstzeit und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Aber wann ist ein Beamter überhaupt dienstunfähig und wer entscheidet das?

Der Versicherer? Muss ich wie bei einer BU-Absicherung zu mindestens 50% BU sein um Leistung zu erhalten? Final entscheidet der Amtsarzt im Auftrag Ihres Dienstherrn ob Sie Dienstunfähig sind oder nicht. Zugrunde liegend dafür ist das Bundesbeamtengesetz (BBG).

Anders als bei der BU unterwirft sich ein Versicherer (wenn Sie den Richtigen gewählt haben) der Beurkundung des Amtsarztes. Es erfolgt, anders al bei der BU, keine weitere Prüfung durch weitere Ärzte, Befunde etc.

Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und erhalten dann ein Ruhegehalt. Es ist aber auch denkbar, dass der Dienstherr (v.d. den Amtsarzt) den Beamten in die Teildienstunfähigkeit schickt. Eine gute DU deckt auch diesen Bereich mit ab.

Ein Beamter hat in seinen ersten fünf Jahren keinen Anspruch auf eine staatliche Rente durch seinen Dienstherrn. Soweit geht die Liebe des Staats zu seinen Mitarbeitern dann doch nicht. Eine schlichte Entlassung innerhalb dieses Zeitraumes wäre die Folge. Es erfolgt eine Nachversicherung bei der deutschen Rentenversicherung, zumeist aber ohne begründeten Leistungsanspruch. Bei Dienstunfällen kann es hier Ausnahmen geben.

Zusammenfassend sollte man auf folgende Dinge achten:

  • In den ersten fünf Jahren ist keine Absicherung vorhanden durch den Dienstherrn
  • Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, reichen die fünf Jahre nicht aus. Auch die Verbeamtung auf Lebenszeit muss erfolgt sein.
  • Dadurch entsteht in den ersten „60 Monaten“ eine höhere Versorgungslücke.
  • Die Teildienstunfähigkeit sollte mitversichert sein.
  • Nur eine echte DU hilft. Vorsichtig bei BU mit DU Klausel!
  • Gesundheitsangaben sind analog einer BU zu beantworten. Die Abfragezeiträume können je Versicherer abweichen, das kann entscheiden sein bei der Wahl des Versicherers.
  • Wahrheitsgemäß antworten, aber auch nicht mehr. Das im Einzelnen zu erläutern wäre an dieser Stelle zu viel. Wir erklären Ihnen das aber gerne in unserer kostenlosen Beratung. Verbindlich ist dabei nur, dass Sie den Termin einhalten oder rechtzeitig absagen.
  • Leisten Sie nie irgendeine Unterschrift auf einem Bogen eines Versicherers, bevor nicht alle gesundheitlichen Dinge für Sie geklärt sind. Das gilt auch für die Krankenversicherung. Achtung Datenfalle!! Profis machen das für Sie im Vorfeld, und zwar anonym.

Sichern Sie Ihre Existenz ab!

Versichern Sie nicht nur Ihre materiellen Schätze, versichern Sie Ihre Existenz! Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie dafür auf dem richtigen Weg. Wir von M DIE AGENTUR beraten Sie gern umfassend und bieten Ihnen durch unsere Versicherungsbausteine die Möglichkeit, Ihre Versicherung genauso anzupassen wie Sie es sich wünschen und Ihren Bedürfnissen entspricht.

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