Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen

Ihre fundierte Vorsorge gegen Unachtsamkeiten.

Wenn Sie für alle Fälle selbstbestimmt bleiben möchten, geht das nur mit entsprechenden Vollmachten. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie eventuell Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, sodass das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt. Wenn keine Vollmachten oder Verfügungen vorliegen, können fremde Personen über Ihr Schicksal in allen Lebensbereichen entscheiden. M DIE AGENTUR mit ihrem Inhaber Mark Zimmermann arbeitet eng mit JURA DIREKT zusammen, einer bundesweit tätigen Servicegesellschaft. JURA DIREKT kooperiert mit Rechtsanwaltskanzleien über zu erstellende Vollmachten und Verfügungen, deren Inhalte Sie selbst bestimmen.

Wir empfehlen für Sie als Privatperson eine Gesamtvollmacht, die aus folgenden Bausteinen besteht:

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
Kostenlose Beratung

+49 (0)151 – 7434 2565

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m.zimmermannmda-experten.de

Falls beide Elternteile von minderjährigen Kindern ausfallen, kann die Vormundschaft über eine Sorgerechtsverfügung geregelt werden.

Vertiefende Informationen unter:

Sorgerechtsverfügung »

Selbstständige, Freiberufler, Manager und Unternehmer sollten bei der Abdeckung des privaten Bereiches an eine zusätzliche Unternehmervollmacht denken.

Weitere Infos unter:

Unternehmervollmacht »

Es gibt Ihnen ein gutes Gefühl, wenn Rechtsanwälte Vollmachten erstellen und prüfen, die Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen. JURA DIREKT bietet zu folgenden Themen einen hervorragenden Service:

  • Auffindbarkeit, Hinterlegung und Aktualisierung der Vollmachten
  • 24 Stunden-Hotline
  • Internationale Notfall-Service-Card
  • Rechtliche Ersthilfe über die Rechtsanwaltskanzleien
  • Bundesnotarkammereintragung und Notfallabwicklung jederzeit möglich

Wozu werden Vollmachten benötigt?

Rechtsanwälte empfehlen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Erstellung einer Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Juristisch handelt es sich durch die Volljährigkeit um eigenständige Personen. Die Eltern dürfen nicht mehr für sie entscheiden und handeln, wenn sie zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Noch nicht einmal Krankenakten dürfen eingesehen werden.

Weitere Gründe für Vollmachten und Verfügungen

Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen oder von einer Scheidung erholen. Es gibt viele Gründe für ein Sabbatjahr, aber die wichtigsten Dinge des Lebens sollten durch Vollmachten und Verfügungen geregelt sein.

Ein Erschöpfungssyndrom, das unter Umständen Aufenthalte in einer Klinik erfordert. In dieser schwierigen Situation ist durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson gewährleistet.

Bei einem längeren Klinikaufenthalt kann durch eine Vorsorgevollmacht eine vertraute Person die persönlichen Dinge regeln.

Bei einem längeren privaten oder beruflichen Auslandsaufenthalt kann eine vertraute Person durch eine Vorsorgevollmacht in Ihrer Abwesenheit Ihre Interessen vertreten.

Durch einen Kuraufenthalt erholen Sie sich von einer Erkrankung. Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht können Ihre Angehörigen die täglichen Dinge regeln und erledigen.

Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie eine gerichtliche Betreuung, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Patientenverfügung

Darin definieren Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen. Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an Ihre Vorgaben zu halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung jedes Jahr zu überprüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Damit tragen Sie medizinischen Entwicklungen, medizinischem Fortschritt oder zahlreichen Änderungen im Patientenrecht Rechnung.

Betreuungsverfügung

Damit verhindern Sie die Bestellung eines fremden Betreuers. Darüber hinaus bestimmen Sie unter anderem Wünsche zu Ihrem Aufenthalt, die Art der Betreuung, den Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und tragen Sie uns Ihre Wünsche vor. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, analysieren Ihre Situation und werden bestimmt ein maßgeschneidertes Konzept nach Ihren Vorstellungen finden.

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